vohmo exceptional assembling solutions
vohmoexceptional assembling solutions

Ortsfeste Leitern / Steigwege dienen dem Schutz von Leib und Leben und müssen somit als sicherheitsrelevante Installation angesehen werden.

 


 

Hersteller von Leitern und deren Befestigungen, aber auch die Hersteller der Dübelkomponenten planen und konstruieren Ihre Produkte mit hohem Aufwand und sind gesetzlich gezwungen, diese Prüfungen zu unterziehen.

Weiterhin müssen entsprechende Fertigungsbetriebe ihre Qualifikation nach DIN Vorgaben nachweisen und diese bei den zuständigen Stellen dokumentieren lassen.

 

Für uns unverständlich, wird oftmals vom Kunden keinerlei Qualifikationsnachweis von den montage-

ausführenden Betrieben gefordert.

Qualitativ minderwertige Montageausführungen nach dem Motto: „ zugeschaut und mitgebaut“ mit zum Teil lebensbedrohlichen Ergebnissen sind somit vorprogrammiert.

Ohne jegliche Vorplanung, vollumfänglicher Missachtung der Montaganweisungen, Vernachlässigung der Zulassungsvorgaben der Dübel und fehlendem Sach- / Fachverstand entstehen so Konstruktionen, welche anscheinend nur einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Tötung dienen sollen.

 

Erschwerend kommt die mangelhafte Sorgfalt im Rahmen der wiederkehrenden Prüfungen hinzu,

bei denen gravierende Mängel nicht erkannt, oder aus Bequemlichkeit mit dem Gedanken an den “Papierkram“ übersehen werden. Diesen Missstand müssen wir fast täglich im Rahmen unsere Tätigkeiten selbst bei führenden Unternehmen der Immobilienbetreuung erkennen.

 

Leider ist es aus rechtlichen Gründen nicht gestattet, uns bekannte mangelhaft arbeitende und prüfende Betriebe bzw. Konzerne zu nennen.

 

Die Prüfung einer Leiter nach Abschluss der Montage durch den TÜV, die Dekra oder ähnlich angesiedelte Institutionen wird von uns befürwortet und kann jedem Bauherrn / Betreiber nur empfohlen werden. 

 

 


 

Leitern, Steigwege und Steigschutzeinrichtungen

dürfen nicht benutzt werden,

wenn Mängel erkennbar

sind oder Zweifel hinsichtlich

des sicherenZustands auftreten.

Die Benutzung ist zu unterbinden,

bis ein Sachkundiger der weiteren

Benutzung zugestimmt hat!